Leistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei der Verwalterwahl ist nicht immer das günstigste Angebot das unter Berücksichtigung aller entstehenden Kosten die preiswerteste Alternative.
Unübersichtliche Sonderleistungen, versäumte Instandhaltungen oder Eigentümer, die nicht zahlen - können aus einer auf den ersten Blick preiswerten Verwalterleistung schnell eine sehr teure Endrechnung werden lassen.

Ich stehe daher für transparente Preise und gebe Ihnen die Wahlmöglichkeit zwischen der Grundverwaltung mit wählbaren Sonderleistungen, einem klassischen WEG-Verwaltungsangebot oder einem umfangreichen Komplettpaket ohne weitere Sonderabrechnung

Somit kann ich sicherstellen, stets das für Sie optimalste Preis-Leistungsverhältnis anzubieten. Da es mir sehr wichtig ist, keine Abstriche in der Qualität zu machen, prüfe ich das Objekt vor jedem Verwalterangebot.
Werbung mit festen Verwaltungspreisen ist aus meiner Sicht nicht seriös.

Gerne berate ich Sie persönlich und vor Ort in Ihrer Immobilie über ein für Sie und das Objekt maßgeschneidertes Verwaltungsangebot.

 Verwaltungsleistungen für WEGs

 

 Basis-Leistungen
gemäß WEG

 WEG-Verwaltung
klassisch

 "Rundum-Sorglos"
Premium-Leistungen

WEG-Basis-Leistungen gem. des Wohnungseigentümergesetzes

Allgemeine Verwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der ausgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
Büroleistungen, wie z.B. Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, sind mit dem pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten und werden nicht gesondert berechnet.
Wirtschaftsplan
Je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum
Wohngeldabrechnung und Bericht
Erstellung der jährlichen Wohngeldabrechnungen incl. Einnahmen-Ausgaben-Übersicht, Entwicklung der Rücklagen, Verwaltungsabrechnung, Einsicht in die Abrechnungs-Unterlagen
Eigentümerversammlungen und Niederschriften
  • Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt.
  • Einladung zur Versammlung: Die Einladung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse gesandt.
  • Vorsitz und Niederschrift: Die Verwaltung führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung, gibt ihre Empfehlungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift.
  • Versand der Niederschrift
    Versand der Niederschrift an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse
    Einsichtnahme möglich
    (§ 24 (6) WEG)

    Versand per Post oder Mail

    Versand per Post oder Mail
    Ganzjährige Beratung und Betreuung
    Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung
    Hausordnung
    Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen, Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen, die schriftlich gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.
    Verträge für die Gemeinschaft
    Abschließen, Betreuen, Überwachen und kündigen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft.
    Überwachen der Dienstkräfte
    Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.
    Geldverwaltung
    Führen der auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden getrennten Bankkonten (mindestens je Giro und Rücklagen-Konto usw.)
    Rechnungskontrolle und -anweisung
    Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen.
    Buchführung
    Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
    Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum
  • Anwesenheit vor Ort: Zur Werteerhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.
  • Sonderfachleute: Soweit notwendig, Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt bzw. die Fachkenntnis des Sonderfachmanns unabdingbar ist.
  • Beratung zur Auftragsvergabe
  • Beratung: Beraten bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
  • Klärung: Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
  • Schadensminderung: Beraten der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung
  • Auftragsvergabe
  • Schriftaufträge: Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Instandhaltungsrückstellung, sofern nichts anderes beschlossen wurde.
  • Veranlassungen: Veranlassen der Bauverträge, der Bauleitung und -überwachung einschl. Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung.
  • Überwachung
    Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen und Sofortmaßnahmen
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden.
  • Versicherungen: Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum.
  • Schlüsselbestellungen
    Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder- /Teil- / Gemeinschaftseigentum.
    Sicherheitseinrichtungen
    Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z. B. an:
  • der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter)
  • den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
  • den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen)
  • den Lüfteranlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden und Kellerräumen)
  • den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage)
  • den kraftbetätigten Garagentoren
  • den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Druckprüfung der Feuerlöscher, Löschwassersteigeleitungen, Kontrolle der Brandschutztüren und Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern usw.
  • Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten.
  • Führen der Beschlussbücher (gem. § 24 (7) WEG)
    Die Berwaltung führt die Beschluss-Sammlung. Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut:
    1. der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung,
    2. der schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung und
    3. der Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß § 43 mit Angabe ihres Datums, des Gerichts und der Parteien

    Zusatzleistungen des WEG-Verwalters - gesetzlich nicht geforderte, freiwillige Leistungen des Verwalters

     

     Basis-Leistungen
    gemäß WEG

     WEG-Verwaltung
    klassisch

     "Rundum-Sorglos"
    Premium-Leistungen

    Zusatzleistungen
    Die Verwaltung ist bereit, weitere Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werteerhaltung des Grundbesitzes zu bieten. Die Zusatzleistungen sind aushandelbar und dann mit dem pauschalen, jährlich zwischen Eigentümerversammlung und Verwaltung vereinbarten Verwaltungsentgelt abgegolten.
    Niederschrift
    Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der Eigentümerversammlung ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt, wahlweise postalisch oder digital.
    Einsicht in Unterlagen
    Jeder Miteigentümer erhält Einsicht in alle Unterlagen der Gemeinschaft innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung. Diese Regelung ersetzt das Auslegen der Belege zur Eigentümerversammlung.
    Tagesordnung zur Eigentümerversammlung
    Der Inhalt der Tagesordnung wird, falls erforderlich, gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat abgesprochen und festgelegt.
    Beschlussentwürfe
    Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopie (per Mail oder Post), damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann.
    Beiratskopien
    Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung sicherzustellen, bereitet die Verwaltung, soweit möglich, Beschluss-Entwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vor.
    Belegprüfung durch den Beirat oder den Rechnungsprüfer
    Die zur Belegprüfung notwendigen Unterlagen und Belege werden an den Verwaltungsbeirat oder den Rechnungsprüfer für die jährliche Belegprüfung im Hause der Verwaltung zur Verfügung gestellt oder auf Wunsch per Post zugestellt.
    Instandhaltungsplanung für die nächsten Jahre, Ermittlung von Investitionssummen, Budgetplanung
  • Planung der zu erwartenden Instandhaltung/Instandsetzung über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren
  • Beratung durch die Verwaltung über kurz- und mittelfristigen Bedarf der Instandhaltung und Instandsetzung einschl. Berechnen der dazu notwendigen Finanzmittel.
  • Mehrleistungen des Verwalters - nur auf Anforderung, Beschluss oder nach Durchsprache mit dem Beirat bzw. dem Zahlungspflichtigen

     

     Basis-Leistungen
    gemäß WEG

     WEG-Verwaltung
    klassisch

     "Rundum-Sorglos"
    Premium-Leistungen

    Kostenpflichtige Mehrleistungen
    Es kann vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar ist.
    Diese Mehrleistungen werden von der Verwaltung gesondert abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, dem verantwortlichen Miteigentümer direkt weiterbelastet.

    kostenpflichtig

    kostenpflichtig

    teilweise kostenpflichtig
    Mehr als eine Eigentümerversammlung im Jahr
    Weitere zusätzliche Versammlungen, über die ordentliche Jahresversammlung hinaus sind vergütungspflichtig –
    100,00 € je Versammlung.

    zusätzlich zu vergüten


    zusätzlich zu vergüten


    eine weitere Versammlung inclusive
    Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
    Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren für Hausgeld und Sonderumlagen, zu Lasten des Verursachers.
    Mehrkosten zu Lasten
    des Eigentümers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Eigentümers

    keine Mehrkosten

    Mahnungen
    Mahnungen und Abmahnungen an säumige/verantwortliche Miteigentümer. Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen.
    Mehrkosten zu Lasten
    des Eigentümers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Eigentümers

    keine Mehrkosten

    Eigentumswechsel
    Bearbeiten von Eigentumswechsel (z.B. Information des Erwerbers, Ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen usw.) und - falls erforderlich - Zustimmung zum Verkauf gemäß § 12 WEG vor dem Notar.
    Die Kosten sind vom Verkäufer zu tragen.

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verkäufers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verkäufers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verkäufers
    Gerichtsverfahren
    Bearbeiten von Gerichts-Verfahren nach § 43 WEG, wie z.B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen usw.
    Über die Anträge und Ergebnisse von Verfahren nach § 43 WEG (außer Hausgeldklagen) werden die Eigentümer in Kurzform durch Mail oder Rundschreiben informiert.

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers
    Versicherungsschäden im Sondereigentum
    Mitwirken bei Schadenssuche/-beseitigung und Abwicklung von Versicherungs-Fällen im Sondereigentum.
    Prozentualer Pauschalbetrag von der Schadenssumme, vom jeweiligen Eigentümer zu tragen.

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers
    Aufwändige Instandsetzungen
    Mitwirken bei aufwändigen Instandsetzungen und Sanierungen ab einer zu vereinbarenden Höhe, je Maßnahme.
    Nach vorheriger Information an den Verwaltungsbeirat. Prozentualer Pauschalbetrag von der Bausumme, abhänging von der Liegenschaftsgröße.
    Beinhaltet unter anderem Angebotseinholung von mindestens 3 vergleichbaren Angeboten, Ausschreibung, Auswertung.

    Mehrkosten zu Lasten
    der WEG

    Mehrkosten zu Lasten
    der WEG

    Mehrkosten zu Lasten
    der WEG
    Fotokopien
    Fotokopien einschl. Personal- und Materialkosten für Mehrleistungen. Vom Besteller zu tragen.
    Mehrkosten zu Lasten
    des Bestellers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Bestellers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Bestellers
    Fahrtkosten
    Fahrtkosten aus diesen Mehrleistungen gegen Nachweis (km 0,30 € netto)
    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers
    Sonderumlagen
    Ermittlung der Gesamt-/Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Geldverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern.
    Pauschal zu vereinbarender Prozentsatz der Gesamtsumme.

    Mehrkosten zu Lasten
    der WEG

    Mehrkosten zu Lasten
    der WEG

    Mehrkosten zu Lasten
    der WEG
    zusätzliche Arbeiten
    Weitere zusätzliche Arbeiten, die nicht in den o. g. Grund- und freiwilligen Zusatzleistungen aufgeführt sind.
    Zu Lasten des Verursachers. Abrechnung nach vereinbartem Stundensatz.

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers

    Mehrkosten zu Lasten
    des Verursachers


    Ein detailliertes Angebot erhalten Sie hier: Angebot für eine WEG-Verwaltung