Leistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften Bei der Verwalterwahl ist nicht immer das günstigste Angebot das unter Berücksichtigung aller entstehenden Kosten die preiswerteste Alternative. Unübersichtliche Sonderleistungen, versäumte Instandhaltungen oder Eigentümer, die nicht zahlen - können aus einer auf den ersten Blick preiswerten Verwalterleistung schnell eine sehr teure Endrechnung werden lassen. Ich stehe daher für transparente Preise und gebe Ihnen die Wahlmöglichkeit zwischen der Grundverwaltung mit wählbaren Sonderleistungen, einem klassischen WEG-Verwaltungsangebot oder einem umfangreichen Komplettpaket ohne weitere Sonderabrechnung Somit kann ich sicherstellen, stets das für Sie optimalste Preis-Leistungsverhältnis anzubieten. Da es mir sehr wichtig ist, keine Abstriche in der Qualität zu machen, prüfe ich das Objekt vor jedem Verwalterangebot. Werbung mit festen Verwaltungspreisen ist aus meiner Sicht nicht seriös. Gerne berate ich Sie persönlich und vor Ort in Ihrer Immobilie über ein für Sie und das Objekt maßgeschneidertes Verwaltungsangebot. | |||
Verwaltungsleistungen für WEGs | |||
Basis-Leistungen |
WEG-Verwaltung |
"Rundum-Sorglos" |
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WEG-Basis-Leistungen gem. des Wohnungseigentümergesetzes | |||
Allgemeine Verwaltung | |||
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange soweit sie von der Verwaltung im Rahmen
der ausgeführten Grundleistungen veranlasst wurden. Büroleistungen, wie z.B. Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, sind mit dem pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten und werden nicht gesondert berechnet. |
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Wirtschaftsplan | |||
Je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum | |||
Wohngeldabrechnung und Bericht | |||
Erstellung der jährlichen Wohngeldabrechnungen incl. Einnahmen-Ausgaben-Übersicht, Entwicklung der Rücklagen, Verwaltungsabrechnung, Einsicht in die Abrechnungs-Unterlagen | |||
Eigentümerversammlungen und Niederschriften | |||
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Versand der Niederschrift | |||
Versand der Niederschrift an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse | Einsichtnahme möglich (§ 24 (6) WEG) |
Versand per Post oder Mail |
Versand per Post oder Mail |
Ganzjährige Beratung und Betreuung | |||
Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung | |||
Hausordnung | |||
Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen, Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen, die schriftlich gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. | |||
Verträge für die Gemeinschaft | |||
Abschließen, Betreuen, Überwachen und kündigen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. | |||
Überwachen der Dienstkräfte | |||
Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft. | |||
Geldverwaltung | |||
Führen der auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden getrennten Bankkonten (mindestens je Giro und Rücklagen-Konto usw.) | |||
Rechnungskontrolle und -anweisung | |||
Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen. | |||
Buchführung | |||
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft. | |||
Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum | |||
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Beratung zur Auftragsvergabe | |||
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Auftragsvergabe | |||
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Überwachung | |||
Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen und Sofortmaßnahmen
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Schlüsselbestellungen | |||
Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder- /Teil- / Gemeinschaftseigentum. | |||
Sicherheitseinrichtungen | |||
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige
und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z. B. an:
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Führen der Beschlussbücher (gem. § 24 (7) WEG) | |||
Die Berwaltung führt die Beschluss-Sammlung. Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut: 1. der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung, 2. der schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung und 3. der Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß § 43 mit Angabe ihres Datums, des Gerichts und der Parteien |
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Zusatzleistungen des WEG-Verwalters - gesetzlich nicht geforderte, freiwillige Leistungen des Verwalters | |||
Basis-Leistungen |
WEG-Verwaltung |
"Rundum-Sorglos" |
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Zusatzleistungen | |||
Die Verwaltung ist bereit, weitere Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werteerhaltung des Grundbesitzes zu bieten. Die Zusatzleistungen sind aushandelbar und dann mit dem pauschalen, jährlich zwischen Eigentümerversammlung und Verwaltung vereinbarten Verwaltungsentgelt abgegolten. | |||
Niederschrift | |||
Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der Eigentümerversammlung ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt, wahlweise postalisch oder digital. | |||
Einsicht in Unterlagen | |||
Jeder Miteigentümer erhält Einsicht in alle Unterlagen der Gemeinschaft innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung. Diese Regelung ersetzt das Auslegen der Belege zur Eigentümerversammlung. | |||
Tagesordnung zur Eigentümerversammlung | |||
Der Inhalt der Tagesordnung wird, falls erforderlich, gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat abgesprochen und festgelegt. | |||
Beschlussentwürfe | |||
Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopie (per Mail oder Post), damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann. | |||
Beiratskopien | |||
Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung sicherzustellen, bereitet die Verwaltung, soweit möglich, Beschluss-Entwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vor. | |||
Belegprüfung durch den Beirat oder den Rechnungsprüfer | |||
Die zur Belegprüfung notwendigen Unterlagen und Belege werden an den Verwaltungsbeirat oder den Rechnungsprüfer für die jährliche Belegprüfung im Hause der Verwaltung zur Verfügung gestellt oder auf Wunsch per Post zugestellt. | |||
Instandhaltungsplanung für die nächsten Jahre, Ermittlung von Investitionssummen, Budgetplanung | |||
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Mehrleistungen des Verwalters - nur auf Anforderung, Beschluss oder nach Durchsprache mit dem Beirat bzw. dem Zahlungspflichtigen | |||
Basis-Leistungen |
WEG-Verwaltung |
"Rundum-Sorglos" |
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Kostenpflichtige Mehrleistungen | |||
Es kann vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluß nicht kalkulierbar ist. Diese Mehrleistungen werden von der Verwaltung gesondert abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, dem verantwortlichen Miteigentümer direkt weiterbelastet. | kostenpflichtig |
kostenpflichtig |
teilweise kostenpflichtig |
Mehr als eine Eigentümerversammlung im Jahr | |||
Weitere zusätzliche Versammlungen, über die ordentliche Jahresversammlung hinaus sind vergütungspflichtig – 100,00 € je Versammlung. |
zusätzlich zu vergüten |
zusätzlich zu vergüten |
eine weitere Versammlung inclusive |
Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren | |||
Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren für Hausgeld und Sonderumlagen, zu Lasten des Verursachers. | Mehrkosten zu Lasten des Eigentümers |
Mehrkosten zu Lasten des Eigentümers |
keine Mehrkosten |
Mahnungen | |||
Mahnungen und Abmahnungen an säumige/verantwortliche Miteigentümer. Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen. | Mehrkosten zu Lasten des Eigentümers |
Mehrkosten zu Lasten des Eigentümers |
keine Mehrkosten |
Eigentumswechsel | |||
Bearbeiten von Eigentumswechsel (z.B. Information des Erwerbers, Ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen usw.) und - falls erforderlich -
Zustimmung zum Verkauf gemäß § 12 WEG vor dem Notar. Die Kosten sind vom Verkäufer zu tragen. |
Mehrkosten zu Lasten des Verkäufers |
Mehrkosten zu Lasten des Verkäufers |
Mehrkosten zu Lasten des Verkäufers |
Gerichtsverfahren | |||
Bearbeiten von Gerichts-Verfahren nach § 43 WEG, wie z.B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen usw. Über die Anträge und Ergebnisse von Verfahren nach § 43 WEG (außer Hausgeldklagen) werden die Eigentümer in Kurzform durch Mail oder Rundschreiben informiert. |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Versicherungsschäden im Sondereigentum | |||
Mitwirken bei Schadenssuche/-beseitigung und Abwicklung von Versicherungs-Fällen im Sondereigentum. Prozentualer Pauschalbetrag von der Schadenssumme, vom jeweiligen Eigentümer zu tragen. |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Aufwändige Instandsetzungen | |||
Mitwirken bei aufwändigen Instandsetzungen und Sanierungen ab einer zu vereinbarenden Höhe, je Maßnahme. Nach vorheriger Information an den Verwaltungsbeirat. Prozentualer Pauschalbetrag von der Bausumme, abhänging von der Liegenschaftsgröße. Beinhaltet unter anderem Angebotseinholung von mindestens 3 vergleichbaren Angeboten, Ausschreibung, Auswertung. |
Mehrkosten zu Lasten der WEG |
Mehrkosten zu Lasten der WEG |
Mehrkosten zu Lasten der WEG |
Fotokopien | |||
Fotokopien einschl. Personal- und Materialkosten für Mehrleistungen. Vom Besteller zu tragen. | Mehrkosten zu Lasten des Bestellers |
Mehrkosten zu Lasten des Bestellers |
Mehrkosten zu Lasten des Bestellers |
Fahrtkosten | |||
Fahrtkosten aus diesen Mehrleistungen gegen Nachweis (km 0,30 € netto) | Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Sonderumlagen | |||
Ermittlung der Gesamt-/Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Geldverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern. Pauschal zu vereinbarender Prozentsatz der Gesamtsumme. |
Mehrkosten zu Lasten der WEG |
Mehrkosten zu Lasten der WEG |
Mehrkosten zu Lasten der WEG |
zusätzliche Arbeiten | |||
Weitere zusätzliche Arbeiten, die nicht in den o. g. Grund- und freiwilligen Zusatzleistungen aufgeführt sind. Zu Lasten des Verursachers. Abrechnung nach vereinbartem Stundensatz. |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Mehrkosten zu Lasten des Verursachers |
Ein detailliertes Angebot erhalten Sie hier: Angebot für eine WEG-Verwaltung |